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Sicherungsgeld
 
Der Begriff „Sicherungsgeld“ hat sowohl geschichtliche als auch finanztechnische Bedeutung. Im Rahmen von Vertragsabschlüssen wird eine Vereinbarung getroffen, bei der eine bestimmte Summe Geldes festgelegt wird, die dazu dient, die Leistung, die dann oft zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll, des Vertragspartners zu gewährleisten.
In vielen Hotels ist es üblich, dass Gäste, die die hauseigene Telefonanlage, welche eine freie Durchwahl hat, nutzen, ein so genanntes Sicherungsgeld hinterlegen. Diese, in der Regel pauschalisierte, Summe wird im Voraus von dem Gast hinterlegt.

Auch in der Geschichte ist der Begriff zu finden, auch wenn er hier wieder eng mit finanziellen Aspekten verbunden ist. Zur Zeit des Nazi-Regimes von 1933 bis 1945 wurden Personen, die dem Staat unliebsam waren, zu einer Zahlung einer entweder einmalig auferlegten oder in jährlichem Rhythmus abverlangten Zahlung gezwungen. Auf diese Weise sollten sie vor Äußerungen gewarnt werden, die regierungskritisch waren. So wurden im Dritten Reich viele katholische aber auch evangelische Geistliche mit der Zahlung von einem Sicherheitsgeld belegt.

Das deutsche Steuerrecht kennt ebenfalls ein Sicherungsgeld. In diesem Fall handelt es sich um eine Konventionalstrafe. So wird das Sicherungsgeld dann von dem Steuerpflichtigen erhoben, wenn er sich trotz auferlegter Bedingungen, die zur Steuerbegünstigung führen, sich nicht an diese Bedingungen hält.
 
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