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Sicherungsgeschäft
 
Das Sicherungsgeschäft ist eher unter der Bezeichnung „Hedge-Geschäft“ oder einfach nur „Hedging“ bekannt und kommt vorrangig im Bereich von Finanzderivaten vor.
Mit Hedging soll das Risiko von Kursverlusten bei Wertpapier-, Waren- oder Devisengeschäften begrenzt werden, d.h. es dient der Absicherung gegen Risiken aus erwarteten Preisänderungen.

Ziel des Geschäftes ist es, einen Preis, der zum jetzigen Zeitpunkt als annehmbar erscheint - sei es ein Börsenkurs oder der Kurs eines Wertpapiers oder auch einen Zinssatz - für einen zukünftigen Zeitpunkt festzulegen. Erwirbt der so genannte Hedger beim Kauf einer Aktie beispielsweise gleichzeitig eine Verkaufsoption auf denselben Wert, geschieht bei einer Kursschwankung folgendes:

Sinkt der Kurs der Aktie, steigt in gleichem Maße der Wert der Verkaufsoption. Der so entstandene Kursverlust wird teilweise oder sogar vollständig ausgeglichen. In diesem Fall stellt der Kaufpreis der Option den Verlust des Hedgers dar.

Sicherungsgeschäfte haben eine preisausgleichende Wirkung auf die Kursschwankungen der Grundgeschäfte. Das Hedging, also das Sichern der Geschäfte, vermindert auf der einen Seite das Risiko der Finanzgeschäfte und auf der anderen Seite werden durch die zusätzlich entstehenden Kosten die Renditen der Geschäfte verringert. So ist nicht bei jedem Geschäft eine entsprechende Absicherung durch das Hedging sinnvoll. Sind die Kosten, die für das Hedging entstehen, höher als die Rendite, die aus dem abzusichernden Finanzgeschäft erwartet werden kann, sollte über das Anwenden eines Hedgegeschäftes genau nachgedacht werden. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass das Absichern von Geschäften an den Terminmärkten ein komplexer Vorgang für Ungeübte ist und somit mit einem zusätzlichen Risiko behaftet ist.
 
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Stichworte:
Sicherungsgeschäft, Hedging, Hedgegeschäft, Sicherung, Absicherung
 
 
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