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Sitzgeld
 
Das Sitzgeld – besser bekannt als Platzgeld – hat einige Verwendungsgebiete. So findet man es unter Anderem in der Politik, Religion, Gastronomie, Behörde, Unternehmen, Gerichtsbarkeit etc.
Politik

Berät ein Ausschuss – beispielsweise gibt es einen Beschluss im Stadtrat zu diskutieren – erhält jeder Teilnehmer als Aufwandsentschädigung ein so genanntes Sitzgeld. Im Zusammenhang mit politisch orientierten Parteien oder Zusammenschlüssen ist das Sitzgeld besser bekannt als Taggeld, Diät oder auch Diurnum.

Religion bzw. Kirche

Eine spezielle Form vom Kirchengeld kann das Sitzgeld ebenso meinen. Zieht eine Person in eine neue Kirchengemeinde, wird dieses Sitzgeld als Kirchengeld fällig.

Gastronomie

Im Gaststättengewerbe ist es heutzutage kaum üblich, einen Mindestverzehrwert anzusetzen. Doch auch dieser Mindestverzehrwert im Gaststättengewerbe bezeichnet man als Sitzgeld.

Behörde oder Unternehmen

Arbeitet man in einer Behörde, gibt es einen Mindeststandard an Arbeitsleistung zu erfüllen. Derjenige, der diesen Mindeststandard maßgebend erfüllt hat, erhält als eine Art Prämie das Sitzgeld. Dieses Sitzgeld wird sowohl in Behörden, als auch in Unternehmen gezahlt, wobei der Schwerpunkt eher in dem behördlichen Bereich liegt.

Gerichtsbarkeit

Werden zu einer Gerichtsverhandlung Schöffen hinzugezogen, werden auch diese für ihren Aufwand entschädigt. Auch hier spricht man von einem so genannten Sitzgeld, wobei der Begriff Schöffengeld gebräuchlicher ist.

Überall also, wo eine eigentlich ehrenamtliche, aber verpflichtende Teilnahme vonnöten ist, wird das so genannte Sitzgeld an die Teilnehmer ausbezahlt. In der Politik richtet sich das Sitzgeld weiterhin nach dem Rang der Teilnehmer.
 
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