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Solvency I
 
Seit dem Jahre 2005 sind solche Versicherungsunternehmen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet, die am Kapitalmarkt angesiedelt sind.
Seit dem Jahre 2005 sind solche Versicherungsunternehmen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet, die am Kapitalmarkt angesiedelt sind.

Das bedeutet: Kapitalmarktlastige Unternehmen haben die Pflicht, ihre Konzernabschlüsse nach IAS/IFRS aufzustellen. Dies wird unter Solvency I erledigt. Häufig hört man auch den Begriff „Rechnungslegung“, der allerdings dasselbe meint.

Nicht nur Kapitalmarkt orientierte Unternehmen sind zu Solvency I verpflichtet. Auch alle anderen Unternehmen haben das Recht, ihre Konzernabschlüsse nach diesen Regelungen aufzustellen.

Diese Offenlegung durch Solvency I hat den Vorteil, dass ein Unternehmen bei positiv ausfallenden Konzernabschlüssen selbstredend auch positiv auffällt. Solvency I beinhaltet bei der Aufstellung folgende Themen:

→ Die Rückversicherungsaufsicht – also, hat eine Versicherung – gerade im Bereich der Lebensversicherung – genügend Eigenkapital, um im Falle einer Versicherungsauszahlung an den Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nachzukommen?

→ Die Solo- und Gruppenaufsicht sowie

→ die Aufsicht eines Finanzkonglomerats – also eines Unternehmens, welches Dienstleistungen im kompletten Finanzsektor anbietet. Neben Kredit- und Geldgeschäften beinhaltet dies auch Versicherungen.

Solvency I wird voraussichtlich im Jahre 2010 von Solvency II abgelöst. Das im Jahre 1970 entstandene Modell ist selbstverständlich teilweise überholt. Weiterhin drückt Solvency I derzeit auf wirklich einfachste Weise komplexe Finanzgeschäfte aus, sodass es einer Überarbeitung bedarf, die 2010 in Form von Solvency II existieren soll. Die veralteten Regelungen aus Solvency I widersprechen sich stellenweise mit einem guten Risikomanagement, wie es allerdings die heutige Finanzwelt erfordern würde. Alles in Allem sprechen viele Gründe für Solvency II.
 
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