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Solvenzaufsicht
 
In der Solvabilitätsverordnung, in Solvency-I und bald auch in Solvency-II sowie in Basel-II und demnächst im überarbeiteten Basel-III werden Gesetzmäßigkeiten aufgeführt, in denen es sich hauptsächlich darum handelt, welche Rücklagen Institute und Unternehmen bilden müssen, um ihr Risiko zu minimieren, und es wird über die Offenlegungspflicht informiert.
Diese Gesetzgebungen sind wichtige Bestandsteile in der Finanzwelt – allerdings wird ohne eine Überprüfung der Einhaltung der Gesetze jedes Gesetz sinnlos. Um dem vorzubeugen, ist die Solvenzaufsicht damit betraut, die Einhaltung der in diesen Schriftstücken vorgeschriebenen Gesetze zu kontrollieren. Banken und Versicherungen werden von der Aufsichtsbehörde überprüft. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit der Institute gelegt.

Die Solvenzaufsicht ist also die Überprüfung der Aufsichtsbehörde, die damit das Liquiditätsrisiko zu mindern versucht. Jeder ausgegebene Kredit muss sich refinanzieren können. In Abhängigkeit an die Liquidität des Kreditnehmers fällt dieses Liquiditätsrisiko aus. Zu überprüfen, ob ein Institut weiterhin seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, obwohl ein Darlehen ausgegeben wurde, welches – je nach Bonität des Kreditnehmers – ein gewisses Risiko in sich birgt, das ist die Pflicht der Aufsichtsbehörde und das beschreibt die Solvenzaufsicht.
 
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Solvenzaufsicht
 
 
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