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Solvenzbilanz
 
Nach Solvency II wird die Solvenzbilanz für Versicherungsgesellschaften verpflichtend. Diese Bilanz ist eine Gegenüberstellung der zu zahlenden Verpflichtungen und der Rückstellungen.
Rückstellungen meint dabei, dass ein Unternehmen ihr Eigenkapital ansammelt, um Verpflichtungen nachkommen zu können. Die Rückstellungen meinen also die liquiden Mittel eines Unternehmens, welches für Verpflichtungen angesammelt wird, bei denen das Zahlungsziel und die Höhe der Verpflichtungen noch unbekannt sind. Da in der Bilanzierung eines Unternehmens diese Rückstellungen auf der Passiva-Seite einzutragen sind, werden diese als abgezinst ausgewiesen.

Die Gegenüberstellung, also die Solvenzbilanz, wird nach bestimmten Aspekten ausgearbeitet. Solvency II soll in bürokratischer Hinsicht einige Vereinfachungen bereithalten. Dies soll – vor Allem für kleine Versicherungen und Institute – auch für die Solvenzbilanz gelten, die Anlehnung an Solvency II findet. Besonders die versicherungstechnische Rückstellung wird vereinfacht.

Unter Umständen wird es weiterhin vereinfachte Methoden geben, um den Umfang möglicher Risiken berechnen zu können, was besonders Versicherungen und Rückversicherungen betreffen wird. Alles in Allem sollen also mit Hilfe von Solvency II und auch von der Neuauslegung des Basel-Vertrages der bürokratische Schrecken genommen werden, wodurch die Solvenzbilanz wesentlich vereinfacht wird.
 
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