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Solvenzmeldung
 
Die Institute sind nach EU-rechtlichen Vorgaben (EU = Europäische Union) dazu verpflichtet, eine Meldung abzugeben, die ihre Ausstattung mit Eigenkapital nachweist.
Durch COREP, Common Reporting, hat das Committee of European Banking Supervisor seine Maßnahme eingeleitet, die dazu dient, das Solvenzmeldewesen zu vereinheitlichen und gleichzeitig zu vereinfachen. Bereits ab Dezember 2007 wurde der Inhalt der Meldungen stark verringert und somit der Aufwand für die Institute herabgesetzt. Außerdem sind die Formulare für das gesamte Solvenzmeldewesen verbessert worden.

In den Solvenzmeldungen der Banken werden die erforderlichen Anpassungen bei Eigenmitteln erfasst und entsprechend abgebildet. Gleiches gilt für die Kreditrisiken, alle operationellen Risiken sowie alle Marktrisiken. Auch diese werden in den neuen Formularen für Solvenzmeldungen erfasst und genau abgebildet. All diese Informationen in den Solvenzmeldungen sind durch Basel-II erforderlich geworden.

COREP hat das gesamte Verfahren des Solvenzmeldewesens stark vereinfacht und europaweit vereinheitlicht. Die Gesamtheit aller Eigenkapitalvorschriften der letzten Jahre, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagen wurden, wird unter Basel II zusammengefasst. Seit dem 1. Januar 2007 sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, diese Regelungen für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute umzusetzen. Durch das Kreditwesengesetz (KWG) erfolgte die Umsetzung der EU-Richtlinien in deutsches Recht. Ursprünglich sollten diese Regelungen auch in den USA ab 1. Januar 2008 eingeführt werden. Doch inzwischen wurde die Umsetzung dieser Regelungen auf Anfang 2009 verschoben.
 
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Stichworte:
Solvenzmeldung, Solvenzmeldungen
 
 
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