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Sonderprüfung
 
Sonderprüfungen fallen einmalig oder unregelmäßig an. Sie werden aus einem besonderen Anlass heraus durchgeführt: Aus diesen Prüfungen sollen Informationen hervor gehen, die bestimmte Sachverhalte innerhalb des betreffenden Unternehmens klären können.
Es wird zwischen

-> gesetzlich vorgeschriebener,
-> gesetzlich vorgesehener und
-> freier Sonderprüfung

unterschieden.

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfung

Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderprüfungen sind besonders im Aktienrecht wieder zu finden. Da gibt es

- die Gründungs- und Nachgründungsprüfung,
- Prüfungen bei Kapitalerhöhungen mit Sacheinlagen
- Prüfungen für Verschmelzungen und Umwandlungen

Gesetzlich vorgesehen Sonderprüfung

Die gesetzlich vorgesehene Sonderprüfung wird durchgeführt, sobald die im Gesetz genannten Berechtigten einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Zu den Anlässen, die zu so einer gesetzlich vorgesehenen Sonderprüfung führen können, gehören die Sonderprüfung von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung, insbesondere Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung. Derartige Sonderprüfungen finden auch bei unvollständiger Berichterstattung oder unzulässiger Unterbewertung statt. Die Prüfung der Liquidationsjahresabschlüsse und der Liquidationseröffnungsbilanz gehören ebenso zu den gesetzlich vorgesehenen Sonderprüfungen wie die Prüfung der Geschäftsbeziehungen zu herrschenden oder mit ihnen verbundenen Unternehmen.

Freie Sonderprüfung

Freie Sonderprüfungen hingegen sind nicht gesetzlich geregelt. Meist erfolgen diese auf vertraglicher Grundlage. Dazu zählen

- Kreditwürdigkeitsprüfungen oder
- Unterschlagungsprüfungen.

Sonderprüfungen müssen nicht von öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt werden. Ein einheitliches Anforderungsprofil für Sonderprüfer gibt es nicht. Eine Mindestqualifikation wird dennoch sichergestellt, weil Sonderprüfer meist durch das Gericht bestellt werden.
 
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