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Sonderziehungsrecht (SZR)
 
Das Sonderziehungsrecht, kurz SZR, ist eine besondere Art eines Zahlungsmittels, welches eher als Rechnungseinheit oder Buchgeld eingesetzt wird. Es dient dazu, dass die Zentralbanken untereinander die Möglichkeit haben, Transaktionen durchzuführen.
An die Mitgliedsstaaten – und damit an die Zentralbanken – ausgegeben wird das Sonderziehungsrecht von dem Internationalen Währungsfonds (IWF). In jedem Land gibt es Rücklagen – hierzulande war es einst die so genannte „Goldmark“; also Geldstücke aus Gold – die dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) entsprechen. Sollte der Wert einer Währung eines Landes derartig sinken, dass das Geld wertlos wird, besteht noch immer die Möglichkeit, mit diesen – wie es in Deutschland war – Goldmark den Verpflichtungen eines Landes nachzukommen.

Heutzutage wurde die Goldmark vom Sonderziehungsrecht abgelöst und sowohl von öffentlichen, als auch von privaten Stellen dazu verwendet, einen Ersatz für diese Goldmark darzustellen. Das Sonderziehungsrecht entspricht einer festen Größe, in der auch Paritäten ausgedrückt werden. Eine Parität meint den Vergleich einer Währung zu einer festgesetzten Größe, also beispielsweise die Wertigkeit vom Euro im Vergleich zu einem Sonderziehungsrecht.

Auf Grund starker Schwankungen in den einzelnen Währungen muss der Wert vom Sonderziehungsrecht täglich neu kalkuliert werden. Dabei stehen dem Sonderziehungsrecht alle Währungen aus dem Währungskorb zur Verfügung, der alle fünf Jahre aktualisiert wird. Das Sonderziehungsrecht stellt also ein Gegengewicht zu aktuellen Währungen dar.
 
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Stichworte:
Sonderziehungsrecht, SZR, IWF, Goldmark
 
 
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