Grundsätzlich unterscheidet man hier zwei Varianten:
1. Spekulationsfrist = 1 Jahr
-> findet man vor bei beweglichen Gegenständen, speziell Wertpapieren, Gold, Devisen, Kunstwerke oder Sammlungen
2. Spekulationsfrist = 10 Jahre
-> findet man vor bei privaten und nicht selbstgenutzten Immobilien (Grundstücke etc.)
Die erste Variante wird mit der Einführung der
Abgeltungssteuer zum 01. Januar 2009 weg fallen, d.h. ab diesem Zeitpunkt sind private Veräußerungsgewinne auch nach 1 Jahr steuerpflichtig.