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Sperrfrachtgeld
 
Das Sperrfrachtgeld ergibt sich aus dem Frachtgeld: Sollen Güter befördert werden, entstehen dem Frachtführer, dem Beförderer, Kosten. Diese abzudecken, übernimmt entweder der Empfänger der Sendung oder derjenige, der eine Sendung in Auftrag gegeben hat. Das Geld, das der Frachtführer vom Absender oder vom Empfänger für die Lieferung der Fracht erhält, ist das Frachtgeld. In alten Dokumenten kann man dafür den Begriff „Roulage“ lesen.
Geht es um sperrige Fracht, also um solche Transportstücke, die viel Platz einnehmen, aber nicht allzu viel Gewicht auf die Waage bringen, spricht man vom Sperrfrachtgeld. Das Sperrfrachtgeld setzt sich aus dem Lastgeld und dem Ladegeld zusammen (für das Beladen von Schiffen oder anderen Transportmöglichkeiten fällt das Ladegeld an; weiterhin werden Gelder fällig, wenn es um das Entladen geht). Werden Güter in ein anderes Land verfrachtet, sind diese Ladegelder Landes abhängig zu zahlen. Vorteil darin ist, dass der Empfänger sehen kann, dass fachkundiges Personal am Be- und Entladen beteiligt waren und die Güter damit nicht beschädigt wurden. Das Lastgeld ergibt sich aus dem Gewicht und aus der Größe der zu verladenden Fracht. Diese beiden Teile zusammen ergeben das Frachtgeld.
 
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Stichworte:
Sperrfrachtgeld, Frachtgeld
 
 
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