In der Regel werden als Anlegerkreis vorrangig institutionelle Investoren angesprochen. Hierunter zählen beispielsweise
- Versicherungsgesellschaften
- Stiftungen
- kirchliche Verbände
etc.
Ebenso wie die Publikumsfonds (für die breite Masse konzipiert) unterliegen auch die Spezialfonds dem
Investmentgesetz (InvG). Hier werden sie als
"Spezial-Sondervermögen" bezeichnet.
Des Weiteren unterliegen sie der Aufsicht der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Allerdings sind sie nicht so stark reguliert. Das deutsche Recht besagt, dass nicht mehr als 30 Anleger an solchen
Fonds beteiligt sein dürfen. Meist ist aber jedoch nur ein einziger Anleger an einem Spezialfonds beteiligt.