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Sportel
 
Bis ins 18. Jahrhundert meinte der Begriff „Sportel“ die Bezahlung der öffentlich Bediensteten oder die Bezahlung an Geistliche, die für ihre Amtshandlung entlohnt werden mussten.
Öffentlich Bedienstete und Geistliche wurden nach einem vorgegebenen Tarif für die erledigten Handlungen in ihrem Amt direkt entlohnt. Im 18. Jahrhundert wurde diese direkte Tarifauszahlung an öffentlich Bedienstete oder Geistliche durch die so genannte Besoldung ersetzt. Die Besoldung meint die Bezahlung für die geleisteten Dienste – also die Entlohnung – durch einen Dienstherren; ähnlich also der heutigen Entlohnung, die ein Arbeitnehmer für seine geleistete Arbeit vom Arbeitgeber erhält.

Sportel ist weiterhin ein Ausdruck für das Gerichtsgeld. Werden zu Gericht staatliche Leistungen benötigt, werden diese durch Sportel wieder ausgeglichen. "Justitiengeld" ist hierfür ein älterer Begriff, der sämtliche Gerichtskosten meint – also sowohl die entstehenden Kosten für die Unterhaltung eines Gerichtes, als auch die möglicherweise entstehenden Dienstleistungskosten für Anwälte oder sonstige Beratungskosten. Im Allgemeinen kann das Justitiengeld auch alle möglichen Kosten beinhalten, die mit einem Gericht entstehen:

- Schöffengeld
- Anwaltskosten
- Zeugengeld
- Kosten, die für einen Gutachter entstanden sind

Mittlerweile findet der Begriff Sportel nur noch im Zusammenhang mit dem Gerichtsgeld Verwendung.
 
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Stichworte:
Sportel, Besoldung, Gerichtsgeld
 
 
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