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Staugeld
 
Das so genannte Staugeld wird auch oft mit der englischen Bezeichnung „stowage fee“ benannt und ist ebenso unter dem Begriff „Ladegeld“ bekannt. Es handelt sich dabei um eine Abgabe, die für das Einladen oder das Ausladen von Gütern in einem Hafen oder auch an Land zu entrichten ist.
Früher benötigten Seeschiffe zum Auslaufen zudem auch ein hafenbehördliches Stauer-Attest (auch als "certificate of stowage" bezeichnet), welches das ordnungsgemäße Be- und Entladen der Schiffe durch so genannte Stauer attestierte.

Das Staugeld unterscheidet sich vom so genannten Lastgeld (tonnage fee) dadurch, dass dieses in früheren Zeiten nach dem Befrachten eines Schiffes in bar an die Hafenmeisterei zu entrichten war. Dabei wurde das Fassungsvermögen der jeweiligen Schiffe in Relation zu der zu entrichtenden Abgabe gesetzt.

Lastgeld wird heute in Europa nicht mehr erhoben, ist aber zum Beispiel in vielen Ländern der dritten Welt durchaus noch verbreitet. Durch gestaffelte Sätze kann man sowohl beim Staugeld als auch beim Lastgeld erreichen, dass bestimmte Verfrachter (beispielsweise Schiffe, Eisenbahnwaggons oder Flugzeuge) bei höherem Abfertigungsgeld schneller bedient werden als solche Verfrachter, die nur ein niedriges Abfertigungsgeld zahlen. Je nach Land und dem dort geltenden Recht können sich die anfallenden Gebühren und die damit verbundenen Zahlungsmodalitäten deutlich voneinander unterscheiden.
 
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Stichworte:
Staugeld, Ladegeld, Lastgeld, Stauer Attest, Stauer-Attest
 
 
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