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Sterbekasse
 
Die Sterbekasse dient hauptsächlich der Deckung von Beerdigungskosten. Regional verschieden wird sie auch als Sterbe- oder Totenlade, Grabe- oder Leichenkasse oder Begräbniskasse bezeichnet.
Krankenkassen und Lebensversicherungen sind in diese Möglichkeit involviert. Beispielsweise zahlt die Sterbekasse, wenn keine Erben vorhanden sind. Hier greift die Sterbegeldversicherung, eine lebenslänglich laufende Lebensversicherung für den Todesfall, wobei die Versicherungssumme relativ niedrig ist.

In Deutschland stehen hinter den Sterbekassen oftmals kleinere Vereine, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Diese sind von europaweit gültigen Vorschriften für Versicherungen nicht betroffen. Die vertragliche Versicherungssumme ist allerdings begrenzt.

Es gibt eine Vielzahl von Sterbekassen und so haben sich auch einige Versicherungen darauf spezialisiert. Beispielsweise gibt es eine Sterbekasse des öffentlichen Dienstes.

Merkmale bei einer reinen Sterbegeldversicherung sind eine sehr lange Laufzeit, ein vergleichsweise niedriger Auszahlungsbetrag, aber daraus resultierend auch niedrige Beiträge. Manche Versicherungen arbeiten auch mit einem Einmal-Betrag, der (wie der Name schon sagt), eben nur ein einziges Mal bezahlt werden muss. Die Sterbekasse führt keine Gesundheitsprüfung der Versicherten durch. Bei der Versicherung beträgt die Wartezeit meist drei Jahre, sollte der Versicherungsfall eintreten, wird der Einmalbetrag erstattet oder aber je nach Vertragsbedingungen dann eine entsprechende Versicherungssumme. Bei Unfalltod gibt es meist keine Wartezeit. Bei manchen Versicherern können Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr mit versichert werden. Der gezahlte Betrag reicht in der Regel für ein vernünftiges Begräbnis oder eine Feuerbestattung aus. Die Sterbekasse leistet auch zum Teil den Hinterbliebenen psychologischen Beistand.
 
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Stichworte:
Sterbekasse, Sterbegeld, Sterbeversicherung, Sterbegeldversicherung
 
 
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