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Steuerfinanzierung
 
Eine Steuerfinanzierung ist dann gegeben, wenn der Staat unter Zuhilfenahme von Steuermitteln Kosten, die von Körperschaften anfallen, gänzlich oder teilweise übernimmt.
Ein Beispiel ist der Solidaritätszuschlag. Mit diesen zusätzlichen Einnahmen werden Maßnahmen, die für den Aufbau der neuen Bundesländer gedacht sind, finanziert. Aber auch Bereiche wie die Sozialversicherung, Krankenversicherung oder Ähnliches wird mit einer Steuerfinanzierung unterstützt.

Ebenso kann es der Fall sein, dass nicht nur durch die Schaffung neuer Abgaben eine Finanzierung vorgenommen werden soll. Um bestimmte Bereiche attraktiver zu gestalten, hat der Staat auch die Möglichkeit, die Höhe der Abgaben zu senken. Dies soll zum Beispiel eine Belebung der Wirtschaft fördern. Werden Grundsteuern an bestimmten Orten gesenkt, sind für Unternehmen diese Standorte interessanter, da sie so steuerliche Kosten einsparen können. Die Verluste, die dem Staat dadurch entstehen würden, werden durch die Neuansiedlung, Schaffung neuer Arbeitsplätze etc. wieder ausgeglichen. Durch die Steigerung des Wettbewerbs, die infolge der vermehrten Ansiedlung verschiedener Formen an einem interessanten Wirtschaftsstandort auftritt, wird die Wirtschaft angekurbelt.

Wann eine Steuerfinanzierung Sinn macht oder wann sie eher Gefahren birgt, wird in der großen Koalition ausgiebig diskutiert. Die Grundziele, die bei einer Steuerfinanzierung angestrebt werden, gliedern sich folgendermaßen:

Durch Steuerfinanzierungen soll mehr Verteilungsgerechtigkeit geschaffen werden. Auf dem Arbeitsmarkt sollen durch die soziale Sicherung positive Effekte geschaffen werden, da die direkte Abgabenlast auf die Löhne gesenkt wird.
 
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Stichworte:
Steuerfinanzierung, Steuern, finanzieren, Solidaritätszuschlag
 
 
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