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Steuerlastquote
 
Die Steuerlastquote wird auch oft nur kurz als Steuerquote bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine volkswirtschaftliche Kenngröße, bei der das Steueraufkommen des gesamten Staates innerhalb der Volkswirtschaft ins Verhältnis zu einer anderen Finanzgröße wie das Bruttoinlandsprodukt (BIP) oder das Bruttonationaleinkommen (BNE) gesetzt wird.
Mit Hilfe der Steuerquote lassen sich verschiedene Volkswirtschaften untereinander oder aber verschiedene Standorte für die Produktion vergleichen.

Es gibt neben der volkswirtschaftlichen auch noch die betriebswirtschaftliche Steuerquote, die den Anteil der abzuführenden Steuern eines Unternehmens im Verhältnis zum Jahresüberschuss vor Steuern prozentual ausdrückt.

Weiterhin gibt es auch noch die Konzern-Steuerquote, wobei hier der Steueraufwand zum Gewinn vor Steuer ins Verhältnis gesetzt wird. Diese so genannte "Effektive Tax Rate", abgekürzt ETR, lässt sich berechnen und dient der Senkung der Steuerzahlungen.

Eine weitere Steuerquote ist die Versorgungs-Steuerquote. Dabei werden nicht die gegenwärtige Höhe und Entwicklung der Ausgaben zur Versorgung zu Grunde gelegt, sondern das Verhältnis zwischen zukünftigen Ausgaben für die Versorgung gemessen am zukünftigen Bruttoinlandsprodukt (daraus ergibt sich die Versorgungsquote) und zu künftigen steuerlichen Einnahmen (daraus resultiert dann die Versorgungs-Steuerquote). Sie bezeichnet die Höhe des Anteils der Ausgaben für die Versorgung an den Einnahmen durch die Steuer. Daraus lässt sich wiederum ableiten, ob z. B. das vorhandene oder zukünftige Alterssicherungssystem tragfähig ist.
 
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Stichworte:
Steuerlastquote, Steuerquote, Steuern
 
 
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