Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Steuerzins
 
Steuerzinsen fallen an, wenn Steuerschuldner, seien es Unternehmen, die ihre Gewerbesteuer schuldig bleiben, oder private PKW-Besitzer, die ihre Kfz-Steuer unpünktlich abführen, ihre Steuern nicht pünktlich ausgleichen. Sie beinhalten sämtliche Verzugs- und Stundungsgebühren.
In Form von

- Verzugszinsen, die bei verspäteter Zahlung anfallen,
- Aufschubzinsen, die berechnet werden, wenn Steuern kulanter Weise aufgeschoben werden,
- Stundungszinsen, die fällig sind, wenn eine Steuerschuld in Raten beglichen werden muss,

fließen dem Staat diese Steuerzinsen zu.

Der Verwendungszweck der Steuerzinsen wird sinnvoll eingesetzt:

Jedes Land, jede Stadt, jeder Kreis und jede Gemeinde hat Verpflichtungen, die bezahlt werden müssen. Entgehen dem Staat vorübergehend Steuereinnahmen, weil die Zahlung aufgeschoben oder gestundet wird oder der Steuerzahler einfach in Verzug gerät, werden die aus anderen Zahlungen entstandenen Steuerzinsen dafür verwendet, den aktuellen Verpflichtungen nachzukommen.

Empirisch ist erwiesen, dass höhere Steuerzinsen den Steuerzahler dazu verleiten, ihren Verpflichtungen schnellstmöglich nachzukommen, sodass das Ansetzen der Steuerzinsen gar nicht erst nötig wird. Der Steuerzahler geht seiner Verpflichtung ordnungsgemäß nach, wodurch der Staat seine Steuereinnahmen sicher hat und auch seinen Verpflichtungen nachkommen kann.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Steuerzins, Steuerzinsen, Zinsen, Aufschubzinsen, Stundungszinsen, Verzugsszinsen
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten