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Stiftungsverwaltung
 
Die Stiftungsverwaltung verwaltet eine Stiftung bzw. um die Vermögenswerte einer Stiftung zu verwalten und richtig einzusetzen, ist eine Stiftungsverwaltung sinnvoll.
Diese kann ein Gremium sein, das von der Stiftung berufen wird, dieselbe zu verwalten und auch durch den Stifter selbst kann die Verwaltung durchgeführt werden.

Durch die Stiftungsverwaltung wird überwacht, dass die Mittel nur für den vorgegebenen Zweck eingesetzt werden, nämlich zum Beispiel für kirchliche, gemeinnützige oder wohltätige Zwecke. Mit Hilfe eines entsprechenden Antrages können Stiftungen steuerbegünstigt oder –befreit werden.

Die Aufgaben der Stiftungsverwaltung bestehen darin,

-> die Mitglieder des Stiftungsrates zu ernennen,
-> das Stiftungsstatut bei Notwendigkeit zu ändern oder
-> Fördermittel für Forschung und Ausbildung zu vergeben.
 
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Stichworte:
Stiftungsverwaltung, Verwaltung, Stiftung
 
 
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