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Stillhalter, gedeckter
 
Die Bezeichnung „gedeckter Stillhalter“ findet man im Wertpapierwesen, speziell im Bereich der Optionsgeschäfte. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Stillhalter um jene Person, die eine Option - egal ob Kauf- oder Verkaufsoption (Call oder Put) - verkaufen möchte.
Als "gedeckt" wird diese Position dann bezeichnet, wenn der Verkäufer

-> bei einer Call-Option die Basiswerte (Wertpapiere) bereits im Besitz hat und diese bis zur Ausübung der Option zurück hält bzw.

-> bei einem Put das Kapital zum Erwerb der Basiswerte bereits zur Verfügung hat und dieses bis zur Ausübung der Option zurück hält.

Als gedeckter Stillhalter wird also jene Position bezeichnet, die bei einem Verkauf einer Option die vereinbarten Basiswerte oder Vermögensgegenstände bereits im Besitz hat und diese nicht erst beschaffen muss.
 
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Stichworte:
gedeckter Stillhalter, Call, Put, Option
 
 
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