Das Stimmrecht ist das recht des Aktionärs zur Mitbestimmung bei der
Aktiengesellschaft, deren Aktien er momentan hält. Dieses Stimmrecht kann auf der Hauptversammlung der jeweiligen AG abgegeben werden und umfasst sein Mitbestimmungsrecht zu den wirtschaftlichen Belangen des Unternehmens, wie zum Beispiel etwa bei einer Fusion. Dieses Stimmrecht kann allerdings auch von einer vom Aktionär bestimmten Person in Die Anzahl der Stimmrechte eines Aktionärs richtet sich bei Nennbetragsaktien nach den Nominalwerten und bei Stückaktien nach der Anzahl. Die Satzung einer AG kann allerdings eine Begrenzung von vorherein vorsehen. Damit ausgestattet sind allerdings nur
Stammaktien, wo hingegen Vorzugsaktien lein oder nur ein eingeschränktes und in Ausnahmefällen wirksam werdendes Stimmrecht aufweisen. Allerdings wird dieser Nachteil durch anderweitige Vorteil wie Dividendenvorzüge etc. ausgeglichen.
Durch das Stimmrecht wird dem Aktionär eine
Beteiligung an den Beschlussfassungen der Hauptversammlung eingeräumt, d.h. jeder Teilhaber hat die Möglichkeit, die Entscheidung eines AG-Vorstandes durch die Abgabe seiner Stimme zu beeinflussen. Er kann aber auch Anderen wie Verwandt, Bekannte,
Kreditinstitute etc. eine Vollmacht zur Wahrnehmung des Rechts erteilen. In diesem Fall spricht man von einem Auftragsstimmrecht.
seinem Namen benutzt werden.