Für Anleger ist dabei durchaus auch wichtig zu wissen, dass diese Gratisaktien oder Stockdividenden komplett einkommenssteuerfrei sind. Wer solche Stockdividenden bekommen hat, kann davon ausgehen, dass diese ebenfalls genau so Gewinn bringend sein können, wie die eigentlich erworbenen
Aktien. Sie sind dementsprechend auch wieder Dividenden berechtigt und können zu zusätzlichen weiteren Stockaktien aufgestockt werden.