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Strafzins
 
Einen Strafzins muss derjenige zahlen, der aus irgendeinem Grund, z. B. wegen einer notwendigen Scheidung, sein Darlehen früher an die Bank oder einen anderen Kreditgeber zurückzahlen muss, als vertraglich vereinbart. Man nennt dies auch Vorfälligkeitsentschädigung. Sie ist der Ausgleich für den entgangenen Gewinn der Bank oder des Kreditgebers überhaupt.
Wenn ein Vertrag eine bestimmte Zeitdauer läuft, so werden regelmäßig Zinsen angelegt. Banken arbeiten mit dem Geld und investieren es. Das bringt den Banken zusätzliche Gewinne durch zum Beispiel Einlage des Geldes in Fonds, Aktien usw. Wenn nun das bestehende Darlehen eher aufgelöst wird, entgeht der Bank der Gewinn, den sie vorher mit den Spekulationen und Einlagen erzielt hat. Außerdem fallen für die Bearbeitung Gebühren an. Alles zusammen ergibt dann den Strafzins bzw. die Vorfälligkeitsentschädigung.

Außerdem bezeichnet man als Strafzins den Preis für die Summen, die im Sonderfall den Banken von der Zentralbank zugeleitet werden. Vordergründig dient diese Geldzufuhr dazu, Liquiditätsengpässe der Banken zu überbrücken.
 
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Stichworte:
Strafzins, Vorfälligkeitsentschädigung
 
 
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