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Straitjacking
 
Die Aufsichtsbehörde hat die Aufgabe, auf Finanzmärkten möglichst alle Teilnehmer vollständig zu überwachen. Diese Überwachung nennt man Straitjacking.

Kritiker meinen, dass diese Methode der Überwachung den Handel und die Dispositionsfreiheit der Marktteilnehmer einschränken würde. Der Begriff "Straitjacking" ist in diesem Zusammenhang negativ behaftet.

Straitjacking hätte aufsichtsrechtliche Abschreckung zur Folge:

Durch die am Markt entstehende Bürokratie, die die Aufsichtsbehörden und die Gesetzgeber an den Tag legen, würden Neuzugänge an der Börse um ein Vielfaches erschwert werden.

Die zwiespältige Meinung, das Straitjacking etwas zu lockern, äußert sich in folgendem Widerspruch:

Einerseits soll der „bürokratische Overkill“ gesenkt werden, indem die Regulierungsdichte von Gesetzgeber und Aufsichtsbehörde gemildert wird. Auf der anderen Seite werden sofort kritische Stimmen laut, wenn in Deutschland durch den so genannten Freiverkehr eine Aktie negativ in Erscheinung tritt. In diesem Falle wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Vorwürfen geradezu überschüttet.

Straitjacking ist eine Maßnahme, die unter den Begriff Anlegerschutz fällt. Anlegerschutz meint sämtliche Maßnahmen und Vorkehrungen, die nötig sind, die Finanzmärkte vor Missständen auf der Angebotsseite zu schützen. Es wird wohl so schnell keine Lösung für das Problem gefunden werden, was Straitjacking aufwirft. Verständlich, dass eine Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde notwendig ist. Fraglich, ob eine Lockerung zu entsprechenden Erleichterungen führen kann.
 
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Stichworte:
Straitjacking, Überwachung, Aufsichtsbehörde
 
 
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