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Strangle
 
Wird auf Wertpapiere derselbe Basiswert mit derselben Anzahl von Verkaufsoptionen und Kaufoptionen – also Puts und Calls – mit demselben Verfallsdatum verkauft oder gekauft, spricht man von Strangle. Dabei ist der Basispreis der Kaufoption allerdings höher, als der der Verkaufsoption.
Daraus wird deutlich, was der Marktteilnehmer vom Strangle erwartet:

Einen ansteigenden Preis für den Basiswert, der auch als Ausübungspreis bezeichnet werden kann.

Auf Grund des gemeinsamen Verfalldatums der beiden Optionen, verfallen diese zum gleichen Termin. Daraus folgt, dass die Ausübungspreise den selben prozentualen Abstand vom Zeitpunkt des Terminabschlusses zum Terminpreis haben.

Stehen Wechselkursbewegungen bevor, sind Börsennotierungen des Strangles sehr wahrscheinlich oder im Umkehrschluss: An Hand einer Börsennotierung des Strangles wird ersichtlich, dass wahrscheinlich eine Wechselkursbewegung heran naht.

Eine Möglichkeit des Strangles ist der Strap. Hierbei werden zwei Kaufoptionen und eine Verkaufsoption mit dem gleichem Basiswert und auch zum gleichen Ausübungspreis und dem selben Datum gehandelt.
 
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Stichworte:
Strangle, Strap, Option, Basiswert
 
 
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