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Strompreis
 
Das Entgelt, das für die Belieferung mit elektrischer Energie gezahlt wird, ist der Strompreis und er bildet sich aus mehreren Preiskomponenten ab.
Vom Betrag der fälligen Stromrechnung sind nur etwa 60 Prozent für den Strompreis zu entrichten. Drei Hauptbestandteile bilden den Strompreis:

- Energielieferung,
- Netznutzung und
- Steuern, Abgaben und Umlagen


setzt sich der komplette Strompreis zusammen. Die Kosten für die Energielieferung machen etwa 23 Prozent des Preises aus. Der Bestandteil Netznutzung macht etwa 36 Prozent des Strompreises aus. Steuern, Abgaben und Umlagen machen etwa 41 Prozent des gesamten Strompreises aus.

Bei der Abrechnung der Preise werden Kunden meist in drei Gruppen eingeteilt, die jeweils gesonderte Konditionen erhalten:

1. Privatkunden
2. Gewerbekunden
3. Sonderkunden, zu denen Großunternehmen zählen


Es sind zwei Arten von Stromlieferverträgen gebräuchlich:

-> der Stromliefervertrag zur Grundversorgung und
-> Sonderverträge.


Beim Stromliefervertrag zur Grundversorgung kommt ein Vertrag zu den allgemeinen Tarifen zustande. Dieser hat eine Kündigungsfrist von einem Monat. Die Kündigung kann dann jeweils zum Monatsende erfolgen.

Mit Sonderverträgen fahren größere Haushalte, Industrien und Gewerbe in den meisten Fällen wesentlich besser. Sonderverträge bieten Strompreise, die dem Wettbewerb am Strommarkt unterliegen. Sie werden schriftlich abgeschlossen und haben meist Laufzeiten von ein bis zwei Jahren. In den meisten Fällen sind Sonderverträge günstiger als Verträge zur Grundversorgung.
 
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Stichworte:
Strompreis, Entgelt, Strom
 
 
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