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Subprime Lending
 
Mit dem Begriff „Subprime Lending“ (dt.: zweitklassiger Kredit) bezeichnet man die Kreditvergabe (auch via Kreditkarten) an Schuldner, die nur über eine mindere Bonität verfügen, d.h. eine mangelnde Kreditwürdigkeit aufweisen. Dadurch wird auch diesen Kreditnehmern eine Chance auf eine Finanzierung beispielsweise für den Hausbau geboten.
Auf Grund der minderen Bonität und Kreditwürdigkeit der Kreditnehmer besteht für die Darlehensgeber ein enormes Risiko. Um diese Verlustrisiken auszugleichen, nutzen die Kreditgeber verschiedene Maßnahmen. So ist es üblich, dass Subprime Lendings mit einem erhöhten Zinssatz ausgestattet sind. Der Aufschlag auf den marktüblichen Satz soll das mit der Kreditvergabe verbundene Risiko abdecken. Bei Kreditkarten dieser Kategorie ist es hingegen üblich, dass die Gebühren für den Karteninhaber immens hoch sind.

Die wesentlichen Merkmale, die ein Kreditnehmer in die Kategorie der Subprime Lendings katapultiert, sind unter Anderem:

•    während der letzten 12 Monate wurden zwei oder mehr Darlehen mindestens 30 tage nicht getilgt
•    richterliche Verurteilungen
•    Zwangsvollstreckungen
•    Zwangsenteignungen
•    Nichtbezahlung eines vergangenen Darlehens
•    Insolvenz in den letzten 5 Jahren
etc.

Die Standards der Subprime Lendings erfüllen also nicht die sogenannten „Prime-Standards“, die sich vor Allem nach den folgenden Kriterien richten:

•    Höhe des Darlehens
•    Struktur des Kredits
•    Kreditnehmerrating
•    Verhältnis von Schulden zum Einkommen oder Vermögen
•    Wert oder Sicherheiten
etc.
 
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Stichworte:
Suprime Lending, zweitklassig, Kredit, Bonität, Kreditwürdigkeit
 
 
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