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Sühnegeld
 
Die Bedeutung des Sühnegeldes findet ihren Ursprung im alten Israel. Das Sühnegeld war ein zu leistendes Kopfgeld, das am Versöhnungstag gezahlt wurde.
Nach dem zweiten Buch Moses, Satz 30, Vers 11 bis Vers 16, diente das Kopfgeld zur Ermittlung der „Auserwählten“ des alten Israels. Sühnegeld war aber auch als „Ransom“, was so viel wie "Geld zum Freikaufen" bedeutete, eingesetzt worden. Diese Zahlung erfolgte nach germanischem und fränkischem Recht entweder einmalig oder fortlaufend bei Verbrechen wie zum Beispiel fahrlässiger Tötung. Dieses Geld war an die Hinterbliebenen zu zahlen.

Sühnegeld hat bis heute die verschiedensten Bedeutungen. Im November 1938 haben Bürger jüdischer Abstammung 20% Zwangsabgaben auf ihr Vermögen zu leisten, nachdem Ernst von Rath, ein Angestellter der Deutschen Botschaft in Paris, ermordet worden war.

Ebenfalls war das Sühnegeld eine gegen Nationalsozialisten mit minder schwerer Schuld, von einer Spruchkammer, welche mit Laien besetzt war, verhängte Strafe zwischen 1946 und 1954.

Heute findet das Sühnegeld in Bezug auf Nachbarschaftsstreitigkeiten sowie auch bei Verleumdung, Sachbeschädigung, Bedrohung oder Beleidigung, welches eine von einem Schiedsgericht verhängte Strafe ist, seine Anwendung.
 
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Stichworte:
Sühnegeld, Kopfgeld
 
 
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