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Szenarien, außergewöhnliche
 
Außergewöhnliche Szenarien sollen Banken helfen, Liquiditätsrisiken zu minimieren. Dabei werden die außergewöhnlichen Szenarien den Banken im Rahmen des Managements der Liquiditätsrisiken von den einzelnen Aufsichtsbehörden vorgegeben. Sie stellen damit Planspiele dar, wobei die Banken zeigen müssen, wie sie in dem jeweiligen Szenario am besten reagieren könnten.
Typische außergewöhnliche Szenarien sind etwa der Ausfall von bedeutenden Kreditgebern oder Kreditnehmern. Hier spricht man auch vom Kontrahentenrisiko.

Eine weitere Variante für ein solches Szenario wäre der vollständige oder auch nur teilweise Abzug von Interbankeinlagen.

Auch wenn ein Vertragspartner im Rahmen eines Optionsvertrages nicht in der Lage ist, den Basiswert zu liefern, spricht man von außergewöhnlichen Szenarien. Hierbei kann man auch vom Wiedereindeckungs-Risiko sprechen.

Wenn die Kurse für Wertpapiere sinken, die sich in der Liquiditätsreserve befinden, ist dies ebenfalls mit einem solchen Szenario gleichzusetzen.

Die Banken sollen hier also zeigen, wie sie im jeweiligen Fall vorgehen würden und ob diese Vorgehensweise denn auch tatsächlich Erfolg hätte. So soll vermieden werden, dass ein tatsächlicher Eintritt solcher Dinge den gesamten Betrieb der Bank bzw. deren Liquidität lahm legen würde. Denn die Bank konnte und musste vorher beweisen, dass sie weiß, wie sie mit solchen oder ähnlichen Situationen umzugehen hat. Damit ist es nahezu ausgeschlossen, dass eine Bank tatsächlich einmal in Zahlungsschwierigkeiten gerät.
 
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Stichworte:
außergewöhnliche Szenarien, Szenario
 
 
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