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Tafelgeld
 
Der Begriff „Tafelgeld“ beschreibt viele verschiedene Dinge im Bereich der Finanzmärkte und allgemein in der Wirtschaft.
Zum Einen stellt es eine veraltete Bezeichnung für die täglich fälligen Einlagen der einzelnen Banken dar. Diese werden zum Beispiel im Anhang „Statistik des Euro-Währungsgebiets“ ausgewiesen. Hier sind sie unter der Rubrik „Finanzkonten und nichtfinanzielle Konten“ und der zugehörigen Unterrubrik „Wichtige Forderungen der nichtfinanziellen Sektoren“ zu finden. Dabei kann man diese Werte immer im aktuellen Monatsbericht der EZB nachlesen.

Ebenfalls bezeichnet man mit Tafelgeld eine Zwangsabgabe zur Verköstigung von fremden und eigenen Militärpersonen.

Eine weitere Definition sagt aus, dass das Tafelgeld Geld ist, welches bei diversen Anlässen wie Festlichkeiten oder Banketten für bedürftige Personen eingesammelt wurde, somit eine Art Almosen.

Zum Vierten kann man darunter die frühere Unterhaltszahlung an vom Dienst abgesetzte Offiziere verstehen.

Heute ist diese Unterhaltszahlung noch an suspendierte Geistliche üblich. Weiterhin mussten Geistliche, die ein Einkommen aus mehreren besoldeten Anstellungen erhielten, die auch als „Pfründe“ bezeichnet wurden, Bargeld an die obere Kirchenbehörde, die Diözese, abgeben. Diese Abgabe bezeichnete man mit dem Begriff Tafelgeld ebenso wie als Absentgeld.

Anhand dieser Beispiele wird schnell klar, dass das Tafelgeld heute kein gebräuchliches Wort mehr ist und eher für frühere Dinge als Bezeichnung galt. Heute stellt es eher ein historisches, ja antiquiertes Wort dar.
 
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Tafelgeld
 
 
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