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Talon
 
Als Talon bezeichnet man einen so genannten Erneuerungsschein bei Wertpapieren und Aktien. Er muss dann vorgelegt werden, wenn dem Besitzer die Zinsscheine bzw. Dividendenscheine ausgegangen sind. Damit ist der Talon also ausschließlich für Aktien und andere Wertpapiere einzusetzen.
Er wird eingereicht und der Besitzer erhält eine neue Reihe von Zinsscheinen oder Dividendenabschnitten. Die Zinsscheine werden dabei auch als Kupons bezeichnet.

Da aber der Talon den Vorzeigenden dazu berechtigt, eine neue Reihe von Zinsscheinen oder Dividendenabschnitten zu erhalten, ist er nicht sonderlich sicher, denn niemand kann genau sagen, ob derjenige, der gerade im Besitz des Talons ist, diesen auch rechtmäßig erworben hat.

Der Talon gehört zum Bogen, der wiederum im Gegensatz zum Mantel steht. Im Bogen selbst sind bereits Zins- und Gewinnanteilsscheine enthalten. Der Talon ist ebenfalls hierin integriert. Ohne einen solchen Bogen lassen sich Wertpapiere und Aktien in der Regel nicht mehr ausliefern. Dennoch kann es passieren, dass der Talon aus diesem Bogen von jemand Anderem als dem rechtmäßigen Besitzer vorgezeigt wird, d.h. dass der Talon gestohlen wurde. Durch das Vorzeigen erhält nun aber der unrechtmäßige Besitzer einen völlig neuen Bogen, in dem wiederum auch ein neuer Talon enthalten ist. Insofern sollten Aktienbesitzer ihren Bogen, der ihnen gemeinsam mit den Aktien ausgeliefert wurde, immer so verstauen, dass dieser keinen Dritten zugänglich ist. In der Regel eignet sich hier ein Bankschließfach, welches angemietet werden kann.
 
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Stichworte:
Talon, Erneuerungsschein, Bogen, Mantel, Zinsschein, Dividendenschein
 
 
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