Für den Emittenten bedeutet dies, dass er nicht einen Gläubiger sondern mehrere hat.
In der Regel werden Teilschuldverschreibungen als
Inhaberpapiere ausgegeben, d.h. sie lauten nicht auf einen Namen und die Rechte aus der Urkunde stehen dem jeweiligen Inhaber zu. Diese Anleiheform wird ebenfalls entsprechend den Anleihebedingungen verzinst und bei Fälligkeit zurückgezahlt. Der Investor hat aber auch die Möglichkeit, vor Ablauf der Laufzeit die Schuldverschreibung jederzeit zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten oder zu verpfänden.
Grundsätzlich bietet eine solche Teilschuldverschreibung also folgende Vorteile:
- attraktive Verzinsung
- kein Kursrisiko da Rückzahlung bei Fälligkeit zum Nennwert
- keine Haftung seitens des Anlegers (z.B. wie bei
Aktien)
Als Nachteil ist zu nennen, dass der Anleger bei einer Insolvenz des Unternehmens einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals erleiden könnte.