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Termingeschäft
 
Termingeschäfte sind Geschäfte im Finanzwesen, bei denen der Vertrag zum jetzigen Zeitpunkt abgeschlossen, aber erst zu einem in der Zukunft liegenden Termin zu den heute vereinbarten Konditionen erfüllt wird.
Bei Termingeschäften unterscheidet man bedingte und unbedingte.

Bedingte Termingeschäfte
Bei einem solchen Vertrag wird dem Käufer ein Wahlrecht eingeräumt, d.h. er kann entscheiden, ob er das Geschäft wirklich ausüben oder lieber verfallen lassen möchte. Eine Liefer- bzw. Abnahmepflicht besteht also allein für den Verkäufer.

In der Regel werden solche Termingeschäfte als Optionen ausgestattet.

Unbedingte Termingeschäfte
Bei diesem Vertrag sind sowohl Käufer als auch Verkäufer dazu verpflichtet, die Vertragsbedingungen zu erfüllen. Hier besteht also kein Wahlrecht. Käufer und Verkäufer müssen ihren Liefer- bzw. Abnahme- und Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

Üblicherweise findet man unbedingte Termingeschäfte in Form von Futures oder Swaps.

Beispiele für Termingeschäfte

- Devisentermingeschäft
- Warentermingeschäft

Für den Anleger werden solche Geschäfte getätigt, um eventuelle Kursrisiken abzusichern, d.h. er spekuliert auf steigende Kurse. Der Investor muss also den vereinbarten niedrigeren Kurs zahlen und kann zu einem höheren Kurs wieder verkaufen.

Allerdings besteht hierbei auch ein hohes Kursrisiko, da die Kurse auch entgegen der eigentlichen Erwartung fallen können. Der Anleger macht also Verlust.
 
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