Die Banken nehmen diese Tilgungsverrechnungen entweder
taggenau, d.h. bezogen auf den Tag der Einzahlung der Tilgungsleistung oder aber
zu einem bestimmten Zeitpunkt vor. Dieser Zeitpunkt kann beispielsweise monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich vorkommen.
Je nach Art der Tilgungsverrechnung kann diese auch Auswirkungen auf den effektiven Jahreszins haben.
In der Regel wird bei den meisten Banken ein Tilgungsanteil von 1 % gefordert. Dennoch lohnt es sich auch hier für den Kreditnehmer, verschiedene Angebote zu vergleichen, damit er auch sicher sein kann, dass für ihn die Tilgung des Kreditbetrages möglich ist.
Bei einer sofortigen Tilgungsverrechnung verringert sich auch sofort die Restschuld des
Kreditnehmers beim Zahlungseingang.