Mit dem Begriff „Titel“ ist im Finanzwesen somit hauptsächlich ein Wertpapier gemeint, da hier vorrangig verbriefte Rechte vorkommen.
So werden beispielsweise die folgenden Papiere oftmals als Titel bezeichnet:
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Aktien
- Rentenpapiere
- Geldmarktpapiere
- Schecks
- Schuldverschreibungen
etc.