Diese Form findet vor allem im Bereich des europäischen Wertpapierhandels Anwendung. Die Europäische Zentralbank (EZB) kauft bzw. verkauft Vermögensgegenstände nur dann, wenn eine solche Rückkaufsvereinbarung festgelegt wurde.
Im Kreditbereich sind als befristete Transaktionen auch
Kredite gegen Verpfändung von Sicherheiten zu verstehen.