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Transaktionsüberwachung
 
Um sich vor Geldwäsche abzusichern, überwachen Banken die Transaktionen, die von Kunden getätigt werden. Egal, ob Zahlungsanweisungen oder sonstige Transaktionen, jede wird per Transaktionsüberwachung von den Banken kontrolliert.
Dabei beachten die Institute das gewöhnliche Transaktionsverhalten eines Kunden: Weicht diese Transaktion von der üblichen Kundenhistorie ab? Sind auffällige Länder im Spiel?

Elektronisch und vollautomatisch überprüft der Computer der Bank jede einzelne Transaktion. Das geschieht natürlich im Hintergrund, sonst wäre die Transaktionsüberwachung etwas zeitintensiver. Fällt eine Transaktion aus dem üblichen Rahmen, wird diese gestoppt und dem Bearbeiter zur Prüfung übergeben. Besteht dringender Tatverdacht der Geldwäsche, wird der Bearbeiter des Vorgangs Spezialisten zur Transaktionsüberwachung einschalten. Erhärtet sich tatsächlich der Verdacht der Geldwäsche, besteht Meldepflicht des Vorganges. Dabei wird das komplette Geld des Kunden gesperrt, der Kunde wird aber nicht informiert. Die Bank braucht gegenüber dem Kunden nicht haften, weil dringender Tatverdacht bestand. Wird der Verdacht gegen den Kunden weiterhin aufrechterhalten, wird dieser informiert und der Staatsanwaltschaft vorgeführt. Seine Gelder bleiben selbstverständlich gesperrt. Legt sich der Verdacht, wird selbstverständlich der Kunde informiert und seine Gelder wieder freigegeben.
 
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Stichworte:
Transaktionsüberwachung, Geldwäsche
 
 
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