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Transitgeld
 
Wird ein Güter aus einem Land nach Deutschland importiert, um es dann in ein anderes Land zu exportieren, wird ein Transitgeld fällig. Eine andere Bezeichnung hierfür ist auch „Durchgangszoll“.
Dabei wird nach verschiedenen Aspekten berechnet. So kommt es beispielsweise auf die Menge an, die abgefertigt werden soll. Weiterhin wird auf das Gewicht des Guts geachtet. Der Wert des Stückes kann ebenfalls als Berechnungsgrundlage für das Transitgeld gelten.

Besteht ein so genanntes Freihandelsabkommen – beispielsweise besteht dieses Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz – wird auf das Transitgeld verzichtet. In diesem Falle spielen beispielsweise die Maut oder auch ein Verladegeld die Finanzen wieder ein.
 
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Stichworte:
Transitgeld, Durchgangszoll, Zoll, freihandelsabkommen, Transit, Import, Export
 
 
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