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Treuhandvertrag
 
Ein Treuhandvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber zur Verwaltung eines Rechtes des Treugebers. Dabei agiert der Treuhänder als Mittelmann zwischen zwei Vertragsparteien.
Bezogen auf das Finanzwesen wird ein solcher Vertrag beispielsweise bei Eröffnung von Treuhandkonten abgeschlossen bzw. vorher vereinbart. Als Treugeber können hierbei unter Anderem Notare, Rechtsanwälte etc. auftreten und als Treugeber eine Privatperson. Diese beiden Parteine vereinbaren mittels des Treuhandvertrages, dass der Treuhänder das Vermögen des Treugebers verwaltet, indem er ein Treuhandkonto auf seinen Namen aber für fremde Rechnung bei einer Bank eröffnet. Der Treuhänder agiert hier als Mittelmann zwischen dem Treugeber (wirtschaftlich Berechtiger) und der Bank.

Grundsätzlich kann aber Von der Kreditaufnahme bis hin zur Vermögensverwaltung ein Treuhänder bestellt werden. Möchte eine Firma ihre Gelder sinnvoll anlegen, kann der Treuhänder nach Absprache und Prüfung beispielsweise in ein neues Unternehmen oder in Unternehmensanteile investieren.

In Treuhandverträgen muss der Treuhänder allerdings rechtlich eindeutig als solcher hervorgehen.
 
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Stichworte:
Treuhandvertrag, Treuhänder, Treuhand,Vertrag, treuhänderisch
 
 
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