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Überfahrgeld
 
Das Überfahrgeld wird auch als „Passage“ bezeichnet. Darunter versteht man den Betrag, den Personen entrichten, wenn sie auf einem Hochseeschiff reisen. Dieses Schiff kann durchaus auch ein Frachtschiff sein, das neben der Ware auch einige Passagiere befördert.
Ein verwandter Begriff ist das Brückengeld. Damit wurde in früherer Zeit die Gebühr bezeichnet, die für Personen und Fahrzeuge bei der Überschreitung bzw. Überfahrt über eine Brücke zu entrichten war. Der Betrag musste in Form von Bargeld bezahlt werden und die Einnahmen, die aus dieser Gebühr entstanden, waren meist Zweckgebunden. Sie dienten der Abzahlung und der Erhaltung des Bauwerkes.

Moderne Formen von Gebühren dieser Art sind Mautgebühren oder eine Citygebühr. In vielen Ländern sind diese Abgaben üblich, möchte man mit einem motorisierten Fahrzeug in den Bereich der (Innen-)Stadt einfahren.

Wer sein Überfahrgeld oder auch seine Passage bezahlt hat, wird Passagier genannt. In der heutigen Zeit werden meist Reisende, die in Verkehrsmittel wie Schiff, Bahn oder Flugzeug reisen, als Passagiere bezeichnet.

Vor Reiseantritt haben sie die Gebühr für die Beförderung zu entrichten. Dabei übernimmt der Passagier keinerlei Funktionen auf bzw. in dem Verkehrsmittel. Er lässt sich lediglich eine bestimmte Strecke, für die er auch bezahlt hat, befördern. Auf Langstrecken bieten die Unternehmen, die Passagiere befördern, Speisen und Getränke an, um die Reise ein wenig angenehmer zu gestalten.
 
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Stichworte:
Überfahrgeld, Brückengeld
 
 
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