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Übergangsgeld
 
Der Begriff „Übergangsgeld“ hat unterschiedliche Definitionen. Zum Einen gilt es als eine Art Entschädigungsgeld für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und Beamte und zum Anderen als eine Entgeltersatzleistung von den Sozialversicherungsträgern an Versicherte in Folge eines Versicherungsfalles.
Öffentlicher Dienst und Beamte

Sie erhalten eine solche Zahlung im Zuge des Ausscheidens aus dem unternehmen, sollte die Aufgabe der Arbeit nicht auf eigenen Antrag erfolgt sein. Gezahlt wird das Übergangsgeld hier für jedes Jahr Dienstzeit jeweils für einen Monat, maximal aber sechs Monate, in Höhe des letzten Gehaltes.

Sozialrecht

Die gesetzliche Grundlage für das Übergangsgeld in diesem Bereich ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Demnach erhalten behinderte bzw. von einer Behinderung bedrohte Menschen eine finanzielle Stütze zur Wiedereingliederung ins Leben.

Diese Entgeltersatzleistung erhalten Sozialversicherte unter bestimmten Voraussetzungen während medizinischer Rehabilitation oder wenn sie an Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben teilnehmen.

Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Gewährung eines Übergangsgeldes nach den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit erfüllt werden:

- die Vorbeschäftigungszeit ist erfüllt und
-Teilnahme an einer Maßnahme
1. der beruflichen Weiterbildung,
2. der Berufsausbildung oder
3. der Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen Behinderung erforderlichen Grundausbildung

Die Grundlage für die Berechnung des Übergangsgeldes sind 80 % des regelmäßigen bzw. üblichen Arbeitsentgelts. Das Übergangsgeld beträgt davon für Kinderlose 68 % und mit Kindern erhält man 75 %.
 
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Stichworte:
Übergangsgeld, Entgeltersatzleistung, Beamte, öffentlicher Dienst, Rehabilitation
 
 
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