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Übernahmebeirat
 
Der Übernahmebeirat ist ein Gremium der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dient der Unterstützung der Bundesanstalt bei der Aufsicht von Unternehmensübernahmen nach dem Wertpapier- und Übernahmegesetz (WpÜG).
Das Gremium berät die Bundesanstalt in Fragen des Übernahmerechts. Der Übernahmebeirat trifft sich in regelmäßigen Abständen zu Sitzungen, in denen themenspezifische Probleme erläutert und geklärt werden. Als Leiter solcher Sitzungen fungiert der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ist er verhindert, kann er auch einen Mitarbeiter der BaFin mit der Leitung der Sitzung beauftragen.

Der Übernahmebeirat setzt sich auf 15 Mitgliedern zusammen. 4 Mitglieder sind Vertreter der Emittenten, 2 Mitglieder vertreten institutionelle Anleger, 2 die privaten Investoren. Wertpapierdienstleistungsunternehmen werden von weiteren 3 Mitgliedern vertreten. Hinzu kommen noch 2 Arbeitnehmervertreter und zu guter Letzt 2 Wissenschaftler. Das Bundesministerium für Finanzen bestellt die Mitglieder des Übernahmebeirats für einen Zeitraum von 5 Jahren.

Am 26. Juni 2002 trat der Übernahmebeirat zu seiner ersten Sitzung zusammen. In dieser Sitzung wurde ein positives Resümee über die Arbeit des Rates gezogen.

Seit dem 01. Januar 2002 regelt das Wertpapier- und Übernahmegesetzt (WpÜG) die Rahmenbedingungen, die für Unternehmensübernahmen gelten. Das Gesetz soll die Transparenz und die Fairness bei solchen Verfahren gewährleisten.

 
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Stichworte:
Übernahmebeirat, Übernahme, Unternehmensübernahme, Gremium, BaFin
 
 
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