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Überschusseinheit
 
Der Begriff „Überschusseinheit“ stammt aus der Volkswirtschaft. Damit werden in der Regel Anleger bzw. Privathaushalte bezeichnet, die auf den Konsum des ersparten Geldes verzichten und dieses einem Kapitalsuchenden, der so genannten Defiziteinheit, zur Verfügung stellt. Der Kapitalsuchende kann dabei sowohl als Unternehmen als auch als Staat auftreten.
Die Überschusseinheit und die Defiziteinheit treten bei einer direkten Finanzierung unmittelbar miteinander in Kontakt. Das bedeutet, dass sie auf direktem Wege kontrahieren und die Zahlungsmittel transferieren.

Letztendlich bedeutet das Aufeinandertreffen von Überschusseinheiten und Defiziteinheiten nichts Anderes als der Austausch von Geldmitteln. In der Regel wird für diese Überlassung der Geldmittel von der Defiziteinheit, also dem Kapitalsuchenden, ein Zins entrichtet, den die Überschusseinheit, also der Anleger, erhält. Die Überschusseinheit überlässt der Defiziteinheit das Kapital zu einer bestimmten Laufzeit. Die Höhe des Zinssatzes wird von der Inflation bestimmt. Je nach Inflationsrate vermindert sich der Wert des Geldes mehr oder weniger stark.

Nur, wenn die Überschusseinheiten, also die Anleger bzw. die Privathaushalte, die ihr Geld zur Verfügung stellen, mit den Defiziteinheiten, also den Unternehmen oder Staaten, die Kapital benötigen, ausreichend agieren, ist ein entsprechender Geldfluss möglich. So sind die Unternehmen dann dazu in der Lage, weitere Investitionen, die von Nöten sind, zu tätigen, um das wirtschaftliche Wachstum aufrecht zu erhalten.
 
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Stichworte:
Überschusseinheit, Defiziteinheit, Volkswirtschaft
 
 
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