Diese Überschussreserve ergibt sich aus den
Sichteinlagen einer Geschäftsbank bei der Zentralbank abzüglich der Mindestreserve und dem Bargeldbestand (für die Barabhebung der Nichtbanken bereitgestellt).
Jede Geschäftsbank ist verpflichtet, bei der jeweiligen Zentralbank eine so genannte Mindestreserve anzulegen. Diese minimale Einlage dient der Steuerung der Nachfrage der
Kreditinstitute nach Zentralbankgeld. Das Zentralbankgeld ist das Geld, das von der Notenbank geschaffen wird. Die Zentralbank verkauft dieses Geld an die Geschäftsbanken oder verleiht es an diese.
Die Zentralbank bestimmt den Mindestreservesatz. Zurzeit beträgt der Mindestreservesatz der Europäischen Zentralbank 2,00 %.