Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Übertragung, endültige
 
Die endgültige Übertragung definiert eine Übergabe eines Vermögensgegenstandes durch z.B. eine Abtretung oder einen Kauf, die unwiderruflich und unbedingt ist, d.h. sie kann nicht rückgängig gemacht werden, und für den Übertragenden mit schuldbefreiender Wirkung statt findet.
Sind Schulden vorhanden, die den Vermögensgegenstand belasten, werden diese Schulden ebenfalls endgültig mit übertragen.

Die endgültige Übertragung wird in einer so genannten Abwicklungsbestätigung festgehalten. Bei der Abwicklungsbestätigung handelt es sich um eine Urkunde, bzw. ein schriftliches Dokument. Nach Abschluss eines Geschäfts wird dieses dem Käufer entweder postalisch zugestellt oder in vielen Fällen auch direkt übergeben.

In diesem Vertrag verpflichten sich beide Parteien zu entsprechenden Leistungen. Die Vertragspartei, bei der das Geschäft abgeschlossen wurde, erklärt rechtsgültig und bindend gegenüber dem Abnehmer bzw. Kontrahenten, dass sie den Auftrag erhalten und ausgeführt hat. Gleichzeitig verpflichtet sich der Abnehmer, für die Leistung entsprechende Entlohnung zu entrichten. In diesem Vertrag werden auch sämtliche Ansprüche und Leistungen festgehalten, die damit übertragen werden sollen.

Im Falle eines Erwerbs eines Gegenstandes liegt ebenfalls eine endgültige Übertragung vor. Durch den Kauf bzw. die Bezahlung wird ein rechtsgültiger Handel abgeschlossen. Die Übergabe des Geldes schließt das Geschäft ab. Der Gegenstand geht damit unwiederbringlich in den Besitz des Käufers über. Erwirbt ein Käufer eine Immobilie, die noch mit einer Grundschuld behaftet ist, wird durch die Eintragung ins Grundbuch, mit der das Eigentum übertragen ist, auch die Grundschuld an den neuen Besitzer mit übertragen. Der vorherige Besitzer ist von der Verbindlichkeit befreit.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
endgültige Übertragung, Übertrag, Kauf, Forderung
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten