Spricht man von einer Überzeichnung, meint man also damit, dass die nachgefragte Menge, d.h. die gezeichneten Beträge, über das Volumen der angebotenen Menge hinaus gehen.
Die Nachfrage übertrifft also das Angebot.
Sollte dieser Fall eintreten, müssen die ausgebenden Institute (Emittenten) bestimmte
Zuteilungsregeln festlegen. Dabei wird entschieden, welcher Anleger mit wie viel Wertpapieren befriedigt wird. Dafür wird ein
Zuteilungsfaktor zu Grunde gelegt, der durch die ausgebende Bank (Emissionsbank) anhand des Angebots und der Nachfrage ermittelt wird. Bekannt gegeben wird er gemeinsam oder vor dem Ausgabepreis des jeweiligen Wertpapieres.
Beispiel:
Angebotsvolumen = 2 Mio. Stück
Aktien
Nachfragevolumen = 4 Mio. Stück Aktien
-> Zuteilungsfaktor = 0,5 -> Bei Gleichbehandlung aller Interessenten erhalten alle die Hälfte ihres nachgefragten Volumens zugeteilt
Sowohl der Emittent als auch das begleitende
Kreditinstitut (Emissionsbank) sind daran interessiert, einen möglichst hohen Zuteilungsfaktor zu erhalten. Je höher dieser Faktor ist, umso mehr sehen die Marktteilnehmer das als Preiswürdigkeit des Wertpapiers an.