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Überziehung
 
Eine Überziehung ist eine Inanspruchnahme von Geld auf einem Konto über das eigentliche Guthaben hinaus. Unterschieden wird dabei zwischen einer eingeräumten und einer geduldeten Überziehung. Die Vereinbarung, die hier getroffen wird, nennt man Überziehungskredit.
Eingeräumte Überziehung
Diese Variante meint den Dispositionskredit und somit einen eingeräumten Kreditrahmen auf dem Konto, den der Kontoinhaber ausnutzen kann. Vereinbart wird der Rahmen üblicherweise auf unbestimmte Zeit und ausgeglichen wird diese Überziehung stets mit Gutschriften auf dem Konto.

Geduldete Überziehung
Hier verfügt man entweder noch über den Dispositionsrahmen oder – falls ein solcher nicht vereinbart ist – über das vorhandene Guthaben hinaus. Geduldet wird aber in der Regel nur eine sehr geringe Überziehung für nur kurze Zeit, d.h. der Kontoinhaber darf nicht regelmäßig höhere Vermögen in Anspruch nehmen.

Die rechtliche Grundlage für eine Überziehung bzw. einen Überziehungskredit bildet das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) eingebettet in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hier ist aus festgehalten, dass für Überziehungen Zinsen anfallen, die dem Kunden in nicht kürzeren Zeitabständen als 3 Monaten belastet werden. Üblicherweise fallen bei der eingeräumten Überziehung weniger Zinsen an (geringerer Zinssatz) als bei der geduldeten.

Die Ursachen für eine Überziehung können folgender Natur sein:

- Lastschrift, die eingelöst wird
- Scheck, der eingereicht wurde
- Belastungen seitens der Bank (z.B. fällige Kreditraten etc.)
 
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Stichworte:
Überziehung, Dispositionskredit, Überziehungskredit, eingeräumter, geduldeter
 
 
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