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Überziehungsentgelt
 
Als Überziehungsentgelt werden im Rahmen des Kreditgeschäftes bei Banken die Kosten für einen Überziehungskredit genannt, die üblicherweise und laut Gesetz ausschließlich in Form von Zinsen ausfallen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Überziehungsentgelte, d.h. die Zinsen für einen beanspruchten Überziehungskredit, dürfen in nicht kürzeren Perioden als 3 Monaten dem Kunden belastet werden und sind in der Regel variabel, d.h. die Bank kann den Zinssatz für Überziehungen jederzeit der Marktlage anpassen.
 
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Stichworte:
Überziehungsentgelt, Zinsen, Zinssatz, Überziehung, Überziehungskredit
 
 
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