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| Umschuldungsklausel |
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Umschuldungsklauseln sind eher bekannt als „Collective Action Clauses, kurz CAC“. Hierbei handelt es sich um ein Bündel verschiedener Klauseln, die die Rechte der Gläubiger von Staatsanleihen festhalten und gewisse Regelungen zum Schutze der Investoren beinhalten, sollte es zu einer Restrukturierung (Umschuldung) kommen.
Unter Anderem findet man in den Umschuldungsklauseln Richtlinien zu Mehrheitswahlklauseln für Änderungen von Vertragsbedingungen. Grundsätzlich entfalten sie aber erst dann ihre Wirkung, wenn der Schuldner (Staat) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und säumig wird.
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Stichworte:
Umschuldungsklausel, Umschuldungs-Klausel, Collective Actions Clauses, CAC, Staatsanleihe, Restrukturierung |
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