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Universalbank
 
Die Universalbanken, auch Vollbanken genannt, umfassen gemeinsam mit den Spezialbanken alle Geschäftsbanken Deutschlands, wobei die erste Gruppe überwiegt. Sie sind also ein Teil des deutschen Bankensystems.
Universalbanken bieten das gesamte Spektrum an Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften an. Demnach werden vor allem Kreditbanken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften dazu gezählt.

Die gesetzliche Grundlage ist das Kreditwesengesetz (KWG). Demnach zählen die folgenden Bankgeschäfte zu den Finanzdienstleistungen einer Universalbank:

1) Einlagengeschäft: Annahme fremder Gelder als Einlage (Ausnahme: Verbriefung des Rückzahlungsanspruchs in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen)

2) Pfandbriefgeschäft: siehe § 1 Abs. 1 Satz 2 Pfandbriefgesetz (PfandBG)

3) Kreditgeschäft: Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten

4) Diskontgeschäft: Ankauf von Wechseln und Schecks

5) Finanzkommissionsgeschäft: Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung

6) Depotgeschäft: Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für Andere

7) Revolvinggeschäft: Eingehung der Verpflichtung, zuvor veräußerte Darlehensforderungen vor Fälligkeit zurück zu erwerben

8) Garantiegeschäft: Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für Andere

9) Girogeschäft: Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs

10) Emissionsgeschäft: Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien

11) E-Geld-Geschäft: Ausgabe und die Verwaltung von elektronischem Geld

Die Universalbanken sind bestrebt, ihren Kunden ein rundum Angebot machen zu können, um die Finanzen ihrer Kunden ständig im Blick zu haben Dies hat für den Kunden den Vorteil, dass ihm die Banken eine best mögliche Beratung in Hinblick auf seine Finanzen geben kann, auch in rechtlichen Fragen. So werden die Kundenbindungen intensiviert und der Ertrag pro Kunde steigert sich.
 
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